Gesetze / Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung
PpUGV§ 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Stand: 14.11.2020
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung vom 28. Oktober 2019 (BGBl. I S. 1492), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 16. Juli 2020 (BGBl. I S. 1701) geändert worden ist, außer Kraft.
Wird zitiert von 1 Entscheidung zu § 9 PpUGV →
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